Mehrere haben geerbt — und verkaufen kann nur, wer sich einig wird.
„Wir haben das Haus zu dritt geerbt, einer will verkaufen, einer halten, und keiner traut der Zahl des anderen.“ Genau hier setzen wir an. In einer Erbengemeinschaft müssen grundsätzlich alle dem Verkauf zustimmen — und der Schlüssel zur Einigung ist meist eine Zahl, die alle nachvollziehen können.
Drei Fragen, an denen sich entscheidet, ob Sie zusammenfinden.
Müssen wirklich alle zustimmen?
In einer Erbengemeinschaft gehört das Haus allen gemeinsam — und ein Verkauf braucht grundsätzlich die Zustimmung aller Miterben. Das klingt nach einer hohen Hürde, ist aber selten das eigentliche Problem. Das eigentliche Problem ist fast immer, dass keiner derselben Zahl traut.
Eine Zahl, die alle akzeptieren
Sobald jeder eine andere Wunschvorstellung im Kopf hat, blockiert sich die Erbengemeinschaft selbst. Wir liefern eine neutrale, herleitbare Einschätzung, die offenlegt, woran sich der Preis festmacht — von der Lage bis zum Zustand. So reden alle Erben über dieselben Zahlen, nicht über Bauchgefühle.
Erst sanieren — oder so verkaufen?
Altes Dach, alte Heizung, ein Sanierungsstau aus Jahrzehnten: gerade im geerbten Haus die Streitfrage zwischen den Erben. Mit der Bau-Kompetenz aus der Partnerschaft mit Buchorn Bau rechnen wir konkret durch, was eine Sanierung kostet und ob sie den Preis wirklich hebt — eine Antwort, an der sich alle orientieren können.
Wir lösen den Streit über die Zahl — nicht über den Anwalt.
Die meisten Erbengemeinschaften zerstreiten sich nicht am Verkaufswillen, sondern am Wert. Sobald eine Einschätzung vorliegt, die offenlegt, wie sie zustande kommt — und die jeder nachrechnen kann —, fällt der häufigste Streitpunkt weg. Wir liefern genau diese Grundlage: neutral, für alle gleich, nachvollziehbar bis ins Bauliche. Und weil wir mit der Bau-Kompetenz aus der Partnerschaft mit Buchorn Bau auch beziffern, was Dach, Heizung oder ein Sanierungsstau wirklich kosten, hat die Sanierungsfrage zwischen den Erben endlich eine ehrliche Antwort statt drei Meinungen.
„In der Erbengemeinschaft einigt man sich nicht über Bauchgefühle, sondern über eine Zahl, die hält.“
In der Erbengemeinschaft brauchen Sie keine Partei, sondern jemanden, dem alle vertrauen.
„Wenn mehrere ein Haus erben, stehe ich nicht auf einer Seite — ich lege offen, wie ich zu einem Wert komme, damit alle dieselbe Grundlage haben. Eine Zahl, die ich nicht herleiten kann, gebe ich Ihnen nicht. Und das Rechtliche, also wer wie zustimmen muss, das gehört in die Hände von Notar oder Anwalt — dafür sage ich Ihnen ehrlich, wo Sie dort hinmüssen.“

Häufige Fragen zur Erbengemeinschaft
Müssen wirklich alle Erben dem Verkauf zustimmen?
Grundsätzlich ja: In einer Erbengemeinschaft gehört die Immobilie allen gemeinsam, und ein Verkauf braucht die Zustimmung aller Miterben. Wie das im Einzelfall formal abläuft — etwa wer im Grundbuch steht oder wie die Gemeinschaft entscheidet —, klären Sie mit Notar oder Anwalt. Was wir liefern, ist die neutrale Wert-Einschätzung, die das Einigwerden meist überhaupt erst möglich macht.
Was passiert, wenn wir uns als Erben nicht einig werden?
Häufig liegt die Uneinigkeit gar nicht am Verkaufswillen, sondern am Wert — und genau dort setzen wir an: Eine neutrale, herleitbare Einschätzung nimmt dem Streit oft die Grundlage, weil alle dann über dieselbe Zahl reden. Wenn eine Gemeinschaft sich rechtlich gar nicht einigt, gibt es als letzten Ausweg die Teilungsversteigerung. Diesen Weg sollten Sie nur mit einem Anwalt gehen — meist lässt er sich vermeiden.
Was ist eine Teilungsversteigerung?
Vereinfacht gesagt ist es der gesetzliche Notausgang, wenn eine Erbengemeinschaft sich nicht einigt: Das Haus wird zwangsweise versteigert und der Erlös aufgeteilt. Das bringt in aller Regel weniger als ein freier Verkauf und kostet Nerven — deshalb ist es der letzte, nicht der erste Schritt. Ob und wie er für Sie infrage kommt, ist eine reine Rechtsfrage für Ihren Anwalt; wir helfen davor mit der Einschätzung, die eine Einigung in den meisten Fällen erst ermöglicht.
Wie hilft die neutrale Einschätzung beim Einigwerden?
Sie schafft eine gemeinsame Grundlage: Statt dass jeder eine andere Wunschzahl im Kopf hat, liegt allen dieselbe Einordnung vor — und vor allem die Herleitung dazu, also woran sich der Preis festmacht. Über eine Zahl, die jeder nachvollziehen kann, einigt man sich deutlich leichter als über Bauchgefühle. Genau dafür kommen wir persönlich vorbei und schätzen vor Ort ein.
Wer regelt das Rechtliche, etwa Grundbuch und Erbschein?
Das Rechtliche — Erbschein, Grundbuch, die formale Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft — gehört in die Hände von Notar und Anwalt, und dazu geben wir bewusst keine pauschale Auskunft. Wir sind Immobilienmakler, nicht Ihre Rechtsberatung. Unsere Rolle ist der Wert und der Verkauf: eine neutrale Einschätzung und die ruhige Begleitung aller Beteiligten bis zum Notartermin.
Können Sie verkaufen, wenn sich noch nicht alle einig sind?
Oft ist es sogar umgekehrt: Die neutrale Einschätzung schafft erst die Grundlage, auf der Sie sich einigen. Es genügt, wenn eine Person aus der Erbengemeinschaft den Kontakt aufnimmt — die nächsten Schritte besprechen wir dann gemeinsam. Den Verkauf selbst beginnen wir, sobald die Zustimmung aller Erben steht, die Sie im Einzelfall mit Notar oder Anwalt absichern.
Sollten wir vor dem Verkauf noch sanieren?
Das ist im Erbfall fast immer die entscheidende Streitfrage — und sie lässt sich nur am Objekt beantworten. Mit der Bau-Kompetenz aus der Partnerschaft mit Buchorn Bau rechnen wir Ihnen vor Ort durch, was etwa eine neue Heizung oder die Beseitigung eines Sanierungsstaus kosten würde und ob das den erzielbaren Preis wirklich hebt. So haben alle Erben eine ehrliche Antwort statt drei Meinungen — häufig lautet sie: im Ist-Zustand verkaufen.
Was kostet die Einschätzung für die Erbengemeinschaft?
Nichts. Die Wert-Einschätzung vor Ort ist kostenlos und unverbindlich — egal, wie viele Erben Sie sind. Sie gehen keine Verpflichtung ein und entscheiden in Ruhe, ob und wie Sie gemeinsam verkaufen möchten.
Fangen Sie mit der Zahl an, der alle trauen.
Bevor in der Erbengemeinschaft irgendetwas entschieden wird, sollten alle Erben wissen, was das Haus wirklich wert ist. Fordern Sie eine kostenlose, neutrale Einschätzung an — persönlich vor Ort, ehrlich hergeleitet, für alle gleich.


