Eine Trennung ist schwer genug. Der Hausverkauf sollte es nicht zusätzlich machen.
„Wir trennen uns — und keiner von uns weiß, was das gemeinsame Haus wirklich wert ist.“ Wenn eine Beziehung endet, soll wenigstens der Verkauf geordnet und fair ablaufen. Wir geben Ihnen eine Wert-Einschätzung, die beide Seiten nachvollziehen können — ruhig, diskret und ohne dass sich jemand übervorteilt fühlt.
Drei Dinge, die in dieser Situation zählen.
Neutralität
Wir stehen auf keiner Seite. Unsere Einschätzung folgt dem, was vergleichbare Häuser hier tatsächlich erzielen — nicht den Wünschen einer Partei. So entsteht eine Zahl, die nicht zum nächsten Streitpunkt wird.
Diskretion
Was Sie uns erzählen, bleibt zwischen uns. Wir gehen mit Ihrer Situation ruhig und vertraulich um — kein Aushang im Umfeld, keine Details, die nicht hingehören. Auf Wunsch besprechen wir alles getrennt mit jeder Seite.
Geordneter Ablauf
Sie haben eine Ansprechpartnerin von der ersten Einschätzung bis zum Notartermin — immer dieselbe Person, kein wechselndes Team. Wir nehmen Ihnen die Organisation ab, damit Sie sich nicht auch noch darum kümmern müssen.
Eine Einschätzung, die beide akzeptieren — keine, die eine Seite bevorzugt.
Wenn sich zwei Menschen über den Wert des Hauses nicht einig sind, hilft kein Bauchgefühl und kein Wunschpreis. Es hilft eine Zahl, die sich nachvollziehen lässt: woran sie sich festmacht und warum sie so und nicht anders ausfällt. Dabei zählt der echte Zustand der Substanz — was an Dach, Heizung oder einem Sanierungsstau wirklich ansteht, sehen wir mit dem Blick fürs Bauliche aus der Partnerschaft mit Buchorn Bau und beziffern es offen. So bekommen beide Seiten dieselbe Grundlage, statt zwei Zahlen, die weit auseinanderliegen.
„Eine Zahl, die beide nachvollziehen können — das ist mehr wert als eine, die nur einer gut findet.“
Eine Ansprechpartnerin, die ruhig bleibt, wenn es schwierig wird.
„In einer Trennung ist vieles aufgeladen — der Wert des Hauses muss es nicht sein. Ich gebe Ihnen beiden dieselbe ehrliche Einschätzung, erkläre, woran ich sie festmache, und führe den Verkauf so ruhig wie möglich. Welche Seite Sie sind, ändert daran nichts.“

Häufige Fragen bei Trennung
Bewerten Sie wirklich neutral, oder bevorzugen Sie eine Seite?
Wir vertreten keine Seite. Unsere Einschätzung folgt dem, was vergleichbare Immobilien in der Region tatsächlich erzielen, und dem realen Zustand Ihres Hauses — nicht den Wünschen einer Partei. Beide Seiten erhalten dieselbe Grundlage und dieselbe Erklärung dazu.
Bleibt unsere Situation vertraulich?
Ja. Was Sie uns anvertrauen, behandeln wir diskret. Wir tragen Ihre Trennung nicht nach außen, und auf Wunsch besprechen wir die Einschätzung getrennt mit jeder Seite. Auch die Vermarktung lässt sich zurückhaltend gestalten, wenn Ihnen das wichtig ist.
Was passiert, wenn wir uns über den Preis nicht einig sind?
Genau dafür ist eine nachvollziehbare Einschätzung da: Sie zeigt beiden Seiten dieselbe sachliche Grundlage, statt zwei Wunschzahlen gegeneinanderzustellen. Wir erklären, woran sich der Wert festmacht — das nimmt der Diskussion oft die Schärfe. Über rechtliche Fragen entscheiden am Ende Sie, gegebenenfalls mit Ihren Anwälten oder einem Notar.
Ist das eine Einschätzung oder ein Gutachten?
Eine fundierte Markt-Einschätzung als Grundlage für Ihre Verkaufsentscheidung — kein zertifiziertes Sachverständigen-Gutachten. Ein solches Gutachten ist teuer und wird nur in bestimmten Fällen verlangt, etwa wenn ein Gericht es im Verfahren anordnet. Ob Sie eines brauchen, klären Sie am besten mit Ihrem Anwalt; für den Verkauf selbst reicht unsere Einschätzung in aller Regel aus.
Wie läuft der Ablauf bei einem Verkauf in der Trennung?
Zuerst die Einschätzung vor Ort, dann eine gemeinsame oder getrennte Besprechung der Zahl, danach die Vermarktung und schließlich der Notartermin. Sie haben durchgehend dieselbe Ansprechpartnerin. Wir richten uns nach Ihrem Tempo und sprechen alles ab, bevor etwas nach außen geht.
Muss einer von uns ausgezahlt werden, oder verkaufen wir?
Beides kommt vor — verkaufen und den Erlös teilen, oder eine Seite zahlt die andere aus. Für beide Wege brauchen Sie zuerst eine belastbare Wert-Einschätzung; die liefern wir. Wie die Auszahlung oder eine mögliche Teilungsversteigerung im Detail geregelt wird, gehört in die Hände Ihres Anwalts oder Notars — wir liefern die neutrale Zahl als Grundlage.
Können wir auch getrennt mit Ihnen sprechen?
Ja. Wenn ein gemeinsamer Termin schwierig ist, sprechen wir mit jeder Seite einzeln — mit derselben Einschätzung und denselben Informationen für beide. Es soll sich niemand übergangen fühlen.
Was kostet die Einschätzung?
Nichts. Sie ist kostenlos und unverbindlich — Sie gehen keine Verpflichtung ein und entscheiden danach in Ruhe, wie es weitergeht.
Ein erster, ruhiger Schritt.
Lassen Sie uns mit einer neutralen Einschätzung beginnen, die beide Seiten nachvollziehen können. Kostenlos, unverbindlich und diskret — den Rest besprechen wir in Ruhe.


